Migrationsrecht

Wir vertreten und begleiten Sie vor Behörden, Botschaften, Konsulaten und Gerichten bei Fragen rund um das Visum und das Aufenthaltsrecht in Deutschland.

Personen, die keine deutsche Staatsangehörige sind, benötigen meistens ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis für die Einreise und den Verbleib in Deutschland. Es gibt hiervon wenige Ausnahmen.

Wir prüfen, ob alle Bedingungen erfüllt sind, bevor sie in Deutschland leben und arbeiten dürfen.

Wir helfen gerne bei Fragen des Visums und des Aufenthaltes zum Zwecke:

  • der Erwerbstätigkeit, Beschäftigung und Arbeitsplatzsuche, z.B. bei der blue-card bei Fachkräften, Auszubildenden und sonstigen Beschäftigungen
  • der Gründung und Leitung von Unternehmen in Deutschland (z.B. GmbH Geschäftsführung)
  • des Familiennachzugs (Ehegatte, Lebenspartnerschaft, Kinder und sonstige Angehörige)
  • des Aufenthalts für Staatsangehörige der Europäischen Union und ihre Angehörigen
  • des Aufenthaltsrechts für Studierende
  • der humanitären Aufenthaltsrechte
  • der Aufenthaltsbeendigung

Wir sind behilflich bei der Durchsetzung von Aufenthaltsrechten für türkische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die aus dem Assoziationsabkommen (ARB 1/80) zwischen der Türkei und der EU Sonderrechte besitzen.

Unsere Beratung und Vertretung ist nicht allein auf ein aktuelles Problem gerichtet. Wir erklären, wie sie ihr Aufenthaltsrecht behalten, verlängern und verfestigen können.
Wir begleiten Sie bei der Beantragung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder einer Daueraufenthaltserlaubnis-EU.