Medienrecht / Recht der Meinungsfreiheit
Der Konflikt zwischen dem grundgesetzlich verankerten Persönlichkeitsschutz und der ebenfalls dort geschützten Meinungsfreiheit ist im Informationszeitalter schärfer denn je.
Die neuere Rechtsprechung schränkt die Meinungsfreiheit in vergleichsweise starkem Maß ein. Das im Grundsatz berechtigte Anliegen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten hat dazu geführt, dass Missbrauchsmöglichkeiten entstanden sind, die mitunter zur Verfolgung vermeintlicher Persönlichkeitsrechtsverletzungen ausgenutzt werden. Zu nennen sind etwa der Missbrauch bei anwaltlichen Abmahnungen, welchen die Rechtsprechung durch ihre sehr weite Auslegung des § 683 BGB als Geschäft im Interesse des Abgemahnten den Weg bereitet hat. Hinzu tritt gerade, wenn es um Meinungsäußerung in Internet und Presse geht, der sog. „fliegende Gerichtsstand“, nach dem es dem Kläger weitgehend frei steht, wo in Deutschland er Klage erhebt. Schließlich hat sich in den letzten Jahren eine strenge Rechtsprechung zur Haftung der Betreiber von Internetseiten herausgebildet, nach der diese zivilrechtlich für (fast) alles verantwortlich sind, was auf ihrer Internetseite geschieht. Gerade in jüngster Zeit zeigt die Rechtsprechung allerdings Tendenzen, jedenfalls einige der genannten Aspekte wieder leicht zu korrigieren.
Äußerungsrechtliche Mandate werden in der Bürogemeinschaft von Rechtsanwalt Dr. Benjamin Tachau bearbeitet. Dies in der Regel auf Verteidigungsseite, d.h. auf der Seite der Meinungsäußerung, weil hier der größere Handlungsbedarf besteht und nicht zuletzt auch die größere juristische Herausforderung liegt.
Vielfach ergeben sich hierbei Überschneidungen mit dem Strafrecht, da das Persönlichkeitsrecht nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich geschützt ist. Mit zivilrechtlichen Maßnahmen gehen daher teilweise auch Strafanzeigen einher. Eine qualifizierte Rechtsberatung muss beide Aspekte im Blick haben.
