Rechtsanwalt Dr. Ralf Ritter
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Tätigkeitsgebiete:
Rechtsanwalt Dr. Ralf Ritter
- arbeitete von 1996 bis 1999 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Hamburg, Fachbereich Rechtswissenschaft II, im Teilbereich Kriminalität und Soziale Kontrolle (Prof. Dr. Heinz Giehring und Prof. Dr. Rüdiger Sonnen) insbesondere in den Themenbereichen Strafverfahrensrecht und Strafvollzugsrecht. Er promovierte bei Prof. Dr. Rainer Keller an der Universität Hamburg zu dem revisionsrechtlichen Thema: Die Begründungsanforderungen bei der Erhebung der Verfahrensrüge gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO. Die Arbeit ist 2007 erschienen in der Reihe Schriften zum Strafrecht, Heft 184 des Verlags Duncker & Humblot. Die Arbeit wurde rezensiert in der Online-Zeitschrift HRRS 2008, 34 (Heft 1).
- ist seit 1999 als Strafverteidiger tätig sowohl in Tatsacheninstanzen als auch in Revisionsverfahren beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg und beim Bundesgerichtshof. Umfangreiche Revisionsverfahren werden gemeinsam mit den Rechtsanwälten Dr. Bernd Wagner und Carsten Gericke bearbeitet.
- gehört seit November 2007 dem Vorstand der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. an.
- referiert in Fachanwaltslehrgängen für Strafverteidiger/innen zum Thema Rechtsmittel, insbesondere Revision
- berät seit 1995 die Mitglieder des Hamburger Mieterverein Mieter helfen Mietern e.V. In der Regel vertritt er deshalb in Angelegenheiten, die Wohnräume betreffen, Mieter und Mieterinnen.
- und ist Mitglied der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V., des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins e.V. (RAV) sowie des Hamburger Mietervereins Mieter helfen Mietern e.V.

