Ulrike Horstmann

Fachanwältin für Strafrecht
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Rechtsanwältin Ulrike Horstmann

  • ist seit 1986 in Hamburg als selbständige Rechtsanwältin tätig.
  • ist seit 1998 Fachanwältin für Strafrecht und Mitbegründerin der seit 1998 auf Strafrecht ausgerichteten Kanzlei im Schulterblatt 124 (BG 124). 
  • ist regelmäßig als Lehrbeauftragte tätig, zuletzt an der Universität Hamburg, Fachbereich Rechtswissenschaft II und an der Hamburger Universität für Wissenschaft und Politik mit Veranstaltungen zu den Themen: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung; Die Stellung der Frau im Zivil-, Arbeits- und Sozialrecht; Migration; Grundlagen des Rechts. 
  • berät regelmäßig seit 1988 Opferschutz- sowie Fraueneinrichtungen und ist Dozentin bei Fortbildungsveranstaltungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Einrichtungen. 
  • berät Autorinnen und Autoren sowie Regisseurinnen und Regisseure bei der Darstellung von Sachverhalten mit juristischem Bezug, z.B. der strafprozessualen Praxis bei der Verfilmung von Kriminalgeschichten oder aufenthaltsrechtlichen Verfahren bei Erzählungen über Lebensgeschichten von Migrantinnen und Migranten. 
  • ist Mitinitiatorin des Appells Hamburger Juristinnen und Juristen gegen die Schließung des 1. Hamburger Frauenhauses 
  • ist Mitglied der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. und des Republikanischer Anwältinnen- und Anwältevereins e.V. (RAV)

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