Ulrike Horstmann

Fachanwältin für Strafrecht
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Rechtsanwältin Ulrike Horstmann

  • ist seit 1986 in Hamburg als selbständige Rechtsanwältin tätig.
  • ist seit 1998 Fachanwältin für Strafrecht und Mitbegründerin der seit 1998 auf Strafrecht ausgerichteten Kanzlei im Schulterblatt 124 (BG 124) sowie seit 2019 gesetzliche Berufsbetreuerin
  • ist Mitglied der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. und des Republikanischer Anwältinnen- und Anwältevereins e.V. (RAV)

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