Arztrecht und Medizinrecht

Medizinrecht umfasst ein breites Spektrum. Besondere Bedeutung hat für uns das Arzthaftungsrecht und das Medizinstrafrecht. Aber auch das Berufsrecht der Heilberufe, das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, das Arzneimittelrecht und das Medizinprodukterecht sind wichtige Teilgebiete unseres Profils.

Die politischen Bemühungen, die Ausgaben für die Krankenversorgung zu begrenzen, haben in den letzten Jahren zu Verteilungskämpfen im öffentlichen Gesundheitswesen geführt mit erheblichen rechtlichen Auswirkungen. Ein sichtbarer Ausdruck der zunehmenden Ökonomisierung des Gesundheitswesens sind beispielsweise die immer intensiveren Kontrollen der Abrechnungspraxis bei Kassenärzten, die Konflikte um Kostenübernahmen durch die Krankenkassen, die gerichtlichen Auseinandersetzungen um die ambulante Behandlungsleistung von Krankenhausärzten, die Zulassungsprobleme von Psychotherapeuten oder der Streit um die Bindungswirkung von Behandlungsrichtlinien.

Parallel dazu haben auch andere Entwicklungen das Medizinrecht in den letzten Jahren erheblich beeinflusst. Neue technische Möglichkeiten und ein Umbruch der ethischen Wertvorstellungen in der Gesellschaft führen zu veränderten rechtlichen Bewertungen. Dies betrifft etwa die bioethische Debatte über Sterbehilfe, die klinische Forschung an Kindern und nichteinwilligungsfähigen Patienten, die Patientenverfügungen oder die Ausweitung der genetischen Diagnostik.

Auf diesen Gebieten sind wir als Anwältinnen und Anwälte beratend tätig. Wir nehmen die Rechte unserer Mandanten vor den Gerichten und in der Öffentlichkeit wahr. Wir beteiligen uns in wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Stellungnahmen an den rechtlichen, ethischen und gesellschaftspolitischen Diskussionen.

Besondere Erfahrung haben wir im:

  • Arzthaftungsrecht
  • Arzt- und Medizinstrafrecht
  • Berufsrecht der Heilberufe
  • Kassenarztrecht
  • Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherungsrecht