Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Angeklagten durch das Landgericht Hamburg wegen versuchten Totschlags aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung zurückverwiesen.
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Die ständige Praxis Bulgariens, Geflüchtete in die Türkei zurückzuschieben, ohne zuvor sorgfältig die dortigen Verfolgungsrisiken zu prüfen, verstößt gegen das Non-Refoulement-Prinzip aus Art. 3 EMRK und das Recht auf einen wirksamen Rechtshelf gem. Art.
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Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung wegen eines 30 Jahre zurückliegenden Mordes aufgehoben, weil bei der Beweiswürdigung DNA-Spuren und das Verhalten des Angeklagten bei seiner Festnahme fehlerhaft gewürdigt wurden (Az. 5 StR 109/20). Nach erneuter Hauptverhandlung wurde der Angeklagte freigesprochen.