Das Kulturrecht ist, wie die kulturelle Arbeit selbst, von großer Vielfalt geprägt und erfordert gebietsübergreifende Rechtskenntnisse, die in die anwaltliche Dienstleistung einzubeziehen sind. Die langjährige Erfahrung als Kulturschaffender gewährleistet dabei den Blick über den Tellerrand und bezieht marktspezifische Üblichkeiten mit ein.
Das Kulturrecht erfasst insbesondere das
- Film- und Musikrecht
- Veranstaltungsrecht
- Bühnenrecht
- Urheber- und Leistungsschutzrecht
- Kunstrecht
- Recht der Wahrnehmungsgesellschaften (GEMA, GVL u.a.)
Hierzu gehört auch die Vertretung von Vereinen, Stiftung und gGmbHs, die in diesen Bereichen häufig als Organisatoren von Kunst- und Kulturveranstaltungen auftreten.