Zeugenbeistand

Auch für Zeuginnen und Zeugen kann ein Strafverfahren außerordentlich belastend sein. Möglicherweise sollen sie gegen Freunde, Angehörige, Arbeitgeber oder Angestellte aussagen. Aber auch wenn Zeugen als Verletzte einer Straftat aussagen müssen, wollen sie ihre Privatsphäre wahren und häufig einen Beistand haben. Die Interessen von Zeugen im Strafverfahren sind andere als die der Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft. Deswegen ist es immer zulässig und oft sinnvoll, wenn Zeugen, die vor einer Behörde oder einem Gericht aussagen müssen, einen anwaltlichen Beistand zur Wahrung ihrer eigenen Rechte während der Vernehmung hinzuziehen.

Da Zeugen in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren die Pflicht haben, vollständig und wahrheitsgemäß auszusagen, können sich vielfältige Konfliktsituationen ergeben. Für einige Konfliktsituationen hat der Gesetzgeber spezielle Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte bestimmt:

Nahe Angehörige, Ehegatten, Lebenspartner und Verlobte von Beschuldigten oder Berufsgeheimnisträger, die eine Pflicht zur Verschwiegenheit gegenüber Beschuldigten haben, müssen nicht aussagen (Zeugnisverweigerungsrecht). Zeugen, die bei wahrheitsgemäßer Aussage Gefahr laufen, sich selbst oder nahe Angehörige, Ehegatten, Lebenspartner oder Verlobte wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu belasten, müssen insoweit keine Auskünfte erteilen (Auskunftsverweigerungsrecht).

Zwar muss über das Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrecht belehrt werden, wichtig ist aber, schon vor der Vernehmung Klarheit über die Reichweite dieser Rechte zu gewinnen.

In bestimmten Fällen kann Zeugen oder Zeuginnen durch das Gericht ein anwaltlicher Beistand beigeordnet bzw. bestellt werden. Dies kommt in Betracht, wenn sie ihre Befugnisse bei der Vernehmung nicht selbst wahrnehmen können oder wenn Zeugen oder Zeuginnen selbst Verletzte einer Straftat und zur Nebenklage berechtigt sind. Die Beiordnung bzw. Bestellung hat zur Folge, dass die Kosten des anwaltlichen Beistandes von der Staatskasse getragen werden.

Nach unserer Erfahrung in der Praxis ist es zur effektiven Wahrung der Zeugenrechte notwendig und sinnvoll bereits frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn mit der Zeugenrolle Konflikte verbunden sein können, oder aus anderen Gründen Hilfe notwendig erscheint. Wir beraten Sie dann auch gerne darüber, ob Aussichten auf eine Beiordnung bzw. Bestellung einer Anwältin oder eines Anwalts besteht.