Das Verkehrsstrafrecht umfasst im Wesentlichen die Bereiche der Straßenverkehrsdelikte (z.B. Autofahrt unter Alkohol-/Drogeneinfluss, Nötigung im Straßenverkehr, Verkehrsunfall mit Sach- und Körperschäden), der Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (z.B. Geschwindigkeits-/Rotlichtverstoß) sowie die Nebenfolgen wie (vorläufiger oder langfristiger) Führerscheinentzug, Fahrverbot und Punkte Eintragungen im Zentralregister.
Die Möglichkeiten beim Autofahren gegen Gesetze zu verstoßen, sind vielfältig. Viele Verstöße gegen das Verkehrsstrafrecht können haben oft für andere Lebensbereiche der Betroffenen weitreichende Konsequenzen haben. Möglicherweise So zieht bereits die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis z.B. auch eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sichzur Folge haben, wenn die Berufsausübung unmittelbar an die Fahrerlaubnis geknüpft ist. Schon ein zeitlich befristeteselbst ein Fahrverbot kann in diesem Bereich zu erheblichen Nachteilen führen. (Die Folgen können für die einzelnen Betroffenen aber auch aus anderen Gründen weitreichende Einschnitte in ihren persönlichen Lebensbereich bedeuten, als zunächst voraussehbar ist.)
Deshalb ist es wichtig, von vornherein, gleich zu Beginn, d.h. sobald ein solcher Verstoß durch die Behörden demn Betroffenen mitgeteilt haben, dass sie gegen ihn ermitteln oder die Verhängung eines Bußgeldes beabsichtigen, bekannt gegeben wurde,mit anwaltlicher Hilfe die richtigen Weichen richtig zu stellen.
Häufig nicht bedachte Probleme ergeben sich Ein weitererdurch häufig nicht bedachter Problemkreis in diesem Zusammenhang ist z.B. die freiwillige Angaben von zu Alkohol- oder Rauschgiftkonsum in einem anderen ZusammenhangVerfahren, z.B. wenn . So wird häufig von Konsumenten von Cannabisprodukten behaupten in einem Strafverfahren (Betäubungsmittelstrafrecht) gelegentlichangebenbehauptet, sie haben das Cannabis Rauschgift lediglich zum Eigenbedarf besessen oder erworben. Das kann zur Einstellung des In diesen Fällen kann die Angabe des Konsumverhaltens dazuführen, dass das Strafverfahrens führen., I eingestellt wird. Doch ist in der Praxis zunehmend zu beobachten wir aber häufiger, dass aufgrund derartiger Angaben dann ein verwaltungsrechtliches Verfahren zur Vorbereitung der Entziehung der Fahrerlaubnis eingeleitet wird. Die Verwaltungsbehörden ordnen dazu die medizinisch-toxikologischen oder medizinisch-psychologischen Begutachtung aufgrund der eigenen Angaben der Betroffenen an, . Diese dienen als Anhaltspunkte dafür, dassum Zweifel an der Eignung der Betroffenen zum Führen eines Fahrzeugs zu begründen. Um der drohenden Entziehung der Fahrerlaubnis im verwaltungsrechtlichen Verfahren zu begegnen, bedarf es besonderer Kenntnisse. Deshalb sollte auch in diesem Zusammenhang frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden.