Die Herkunft eines Menschen hat immer weniger Einfluss auf seinen Aufenthaltsort. Migration, Flucht, Auswanderung, Tourismus und eine globalisierte Geschäftswelt führen dazu, dass Strafverfolgung über Grenzen hinweg erfolgt.
Dabei kollidieren Rechtssysteme und Rechtskulturen. Verwaltungs- und Justizapparate unterschiedlicher Länder stehen sich mehr oder weniger hilfsbereit gegenüber. Die Betroffenen finden sich in einem undurchsichtigen System von Vorschriften und völkerrechtlichen Regeln wieder. Es begegnet die Rechtswüste Guantanamo ebenso wie das auf schnelle Effizienz durchnormierte Schengener Abkommen. Und mit dem sogenannten internationalen Haftbefehl verfolgt auch die Bundesrepublik Deutschland ihre Bürger quer durch ein Europa, das bei der Definition schützender Verfahrensrechte von der Einheit weit entfernt ist. Dies macht den anwaltlichen Beistand dringend und anspruchvoll.
Wir verfügen auch außerhalb der Europäischen Union über besondere Erfahrungen insbesondere im Rechtsverkehr mit der Türkei und mit dem Königreich Thailand.
Unsere Beratung und Begleitung findet insbesondere statt zu folgenden Bereichen:
- Auslieferungsverfahren
- Einlieferungsverfahren
- Freies Geleit
- Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
- Verteidigung von Deutschen im Ausland
- Vollstreckung im Ausland
- Zeugenbeistand für Auslandszeugen