Nach den Feststellungen des Landgerichts Waldshut-Tiengen erschoss der Angeklagte am 23.12.2023 den 38jährigen Tunesier Mahdi ben Nacer mit einer illegal besessenen Pistole in dessen Flüchtlingsunterkunft im südbadischen Rickenbach. Während der folgenden Weihnachtsfeiertage beseitigte er die Leiche, indem er sie mit Hilfe einer Machete in sechs Teile zerlegte, diese mit Maschendraht umwickelte und in den Rhein warf. Nachdem er sich im April 2024 gestellt hatte, fand die Polizei anlässlich einer Hausdurchsuchung beim Angeklagten neben zahlreichen weiteren Waffen eine Vielzahl rechtsradikaler, rassistische und gewaltverherrlichende Darstellungen.
Das Landgericht verneinte das Vorliegen der Mordmerkmale Heimtücke und der niedrigen Beweggründe und verurteilte ihn im November 2024 wegen Totschlags und dem unerlaubten Führen einer halbautomatischen Schusswaffe zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 10 Monaten.
Auf die Revision der Nebenklägerin, der Schwester des Getöteten, hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf (Urteil vom 13. Januar 2026 - 1 StR 216/25). Das Landgericht habe das Mordmerkmal Heimtücke nicht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen, da es für die Beurteilung der Arg-und Wehrlosigkeit nicht auf die Lage zu Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs, sondern fälschlich auf das Vortatgeschehen - eine vorangegangene verbale Auseinandersetzung vor der Unterkunft des Getöteten - abgestellt hat, bei dem der Angeklagte noch gar keinen Tötungsvorsatz gefasst hatte.
In der neuen Verhandlung muss sich das Landgericht zudem erneut mit der Frage einer rassistischen Tatmotivation und dem Vorliegen niedriger Beweggründe befassen.
Im Revisionsverfahren wurde die Nebenklägerin durch Rechtsanwalt Carsten Gericke vertreten.
Der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) und die Beratungsstelle Leuchtlinie aus Stuttgart unterstützen sie bereits seit Dezember 2024. In einer gemeinsamen Stellungnahme zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeigen sie die Bedeutung des Urteils auf und heben die Perspektive der Nebenklägerin hervor.