Die Ermittlungsbehörden bedienen sich erlaubt und ggf. auch unerlaubt einer Vielzahl von heimlichen Überwachungs- und Ermittlungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Vorschriften der §§ 100a ff. StPO. Stichworte sind: Telekommunikationsüberwachung, Verkehrsdaten, „Echo-TÜ“, Auslandskopfüberwachung, IMSI-Catcher, GPS-Daten, Trojaner, Wanzen, Auswertung von sozialen Netzwerken, Daten privater Dritter, Bewegungsprofile, Auswertungsprogramme, Call-Shop-Überwachungen, Überwachung im Kernbereich usw.
Mitunter besteht der Eindruck, die Polizei orientiere sich dabei vor allem daran, was sie kann, weniger daran, was sie darf. Die Durchführung der Ermittlung erfolgt heimlich, häufig ohne Dokumentation in der Verfahrensakte, ohne hinreichende richterliche Kontrolle und in der Hauptverhandlung werden die Ermittlungen unter dem Mantel der fehlenden Aussagegenehmigung versteckt ("Polizeitaktik. Dazu sage ich nichts.").
Die Fortbildung soll die technischen Kompetenzen stärken und zeigt Ansätze zur Verteidigung auf. Sie befasst sich mit folgenden Aspekten:
- Erläuterung der heimlichen, technischen Ermittlungsmethoden und ihrer möglichen Verschleierung in der Akte
- Technische Details der Überwachungsmaßnahmen allgemeinverständlich erläutert
- Rechtliche Voraussetzungen der Maßnahmen
- Praktische und rechtliche Verteidigungsmöglichkeiten