DNA, Das lange Wochenende der Genome

Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen
12.06.2021 - 10:30 bis 13.06.2021 - 16:00
Online-Tagung

Der DNA-Beweis gilt als eine Art Superbeweis, auch wenn er nur auf Wahrscheinlichkeiten fußt. Bei guter Spurenlage und unter Anwendung aktueller Verfahren ist die Bestimmung tatsächlich mit so hohen Wahrscheinlichkeiten möglich, dass praktisch eine sichere Übereinstimmung angenommen werden kann. Doch es gibt viele Fehlerquellen nicht nur bei der Sicherung und Auswertung, sondern auch bei der Interpretation von DNA-Spuren. Seit 2019 sieht die StPO auch den Einsatz der sog. erweiterten DNA-Analyse vor (§ 81e StPO). Damit wurde die Tür geöffnet für die forensische Auswertung menschlicher Erbgutinformationen.