Der Workshop führt kurz in die dogmatischen Voraussetzungen ein, legt den Schwerpunkt aber auf die Vermittlung von konkreten Formulierungskompetenzen beim Abfassen eines solchen Beweisantrags. Insbesondere werden Anträge behandelt auf dem Gebiet der Kriminalistik (Vergleichsgutachten zu Faser/Lack/DNA-Spuren, Schriftbild; Stimmen; Anthropologie), der Psychowissenschaften (Schuldgutachten, Prognose, subj. Tatseite), der Aussagepsychologie.
Die Veranstaltung knüpft an dem Vortrag zum Beweisantragsrecht an und vertieft -auch unabhängig davon- die Technik zum Stellen von korrekten Beweisanträgen auf Einholung eines Sachverständigengutachtens.
Das Schicksal eines Sachverständigenbeweisantrags in der Hauptverhandlung hängt ganz wesentlich von technischen Fertigkeiten bei der Formulierung ab. Insbesondere die erforderliche Mitteilung von Anknüpfungstatsachen und deren Konnexität mit der erwünschten Sachkunde eines Gutachters/einer Gutachterin stellen hohe Anforderungen an die Strafverteidigung auf diesem Gebiet.