Kapitalstrafsachen stellen in der Regel besondere Herausforderungen an eine engagierte Verteidigung. Die Verteidigungspraxis wird meist durch die Straferwartung mit der Perspektive der Sicherungsverwahrung und durch die regelmäßige Einbeziehung außerstrafrechtlicher Kompetenzgebiete (Psychowissenschaften, Rechtsmedizin und Kriminalistik (zB DNA-Beweis) geprägt. Eine sichere Beherrschung der Mordmerkmale, der Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit, des Versuchs, der Unterlassungs- und Fahrlässigkeitsdogmatik, der Notwehrverteidigung und der Schuldmerkmale sowie der minder schweren Fälle ist gefordert. Und schließlich gilt es, die Regeln des Indizienprozesses zu beherrschen. Die materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundlagen werden ebenso referiert wie Grundlagen kriminalitätstypischer fremdwissenschaftlicher Erkenntnisse. Zudem werden typische Verteidigungsstrategien anwendungsbezogen anhand von Beispielen durchgespielt.
Dabei wird immer auch ein Blick auf das benachbarte Gebiet des Medizinstrafrechts zu Behandlungsfehlerfällen geworfen.