Der Urkundenbeweis im Straf- und OWi-Verfahren aus Sicht der Verteidigung

26.11.2024 - 09:30 bis 12:15
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Die StPO kennt nur 4 Beweismittel. Der Urkundenbeweis gilt dabei als verhältnismäßig unproblematisches und leicht zu beherrschendes Beweismittel und ist im Begriff, den Zeugenbeweis als wichtigstes Überführungsmittel zu verdrängen. Die anstehende Digitalisierung des Strafverfahrens wird diese Tendenz wohl noch verschärfen. Tatsächlich handelt es sich beim Beweis mit Urkunden um oftmals problematische Indizienbeweise und nicht von Ungefähr hat sich der Spruch vom geduldigen Papier in § 250 StPO niedergeschlagen. Die StPO ist also zur Beweiskraft einer Urkunde eher skeptisch.

Die Veranstaltung analysiert die Problematik und bietet praktische Lösungsansätze. Zudem wird die rechtliche Systematik der §§ 249ff. StPO vermittelt mit der Rechtslage zur Verlesbarkeit von Urkunden. Angesprochen werden zB. das Unmittelbarkeitsprinzip, die Beweiskraft von Kopien und digitalen Abbildern, die Risiken des Selbstleseverfahrens, die Ersetzung der Einlassung durch eine Urkunde,  die Bekämpfung von Belastungsurkunden, die Bekämpfung von Ermittlungsvermerken etc.