Aktuelles zum Sachverständigenbeweis im Straf- und OWi-Verfahren aus Sicht der Verteidigung

16.12.2024 - 13:00 bis 18:30
Online

Trotz aller gesetzgeberischer Vorgaben zur Erweiterung der Verteidigungsmöglichkeiten im Ermittlungsverfahren steht die Hauptverhandlungsverteidigung immer noch im Zentrum der Verteidigungstätigkeit. Dort geht es um Alles. Die typischen Einstellungsszenarien sind erfolglos abgearbeitet. Die Verurteilungsprognose ist mit der Eröffnungsentscheidung im Raum. Wenn nichts ungewöhnliches passiert steht das Urteil fest.

Entwickelt sich das Ungewöhnliche nicht von selbst (Verfahren verzögert sich, Zeugenaussagen sind nicht glaubhaft, Sachverständige sind schlauer, etc.), hängt nun alles an einer guten Strafverteidigung in der Hauptverhandlung. Es geht um übergreifende Fragen der Unmittelbarkeit, des gesetzlichen Richters, der kognitiven Dissonanz, der Wahrheit, der Bedeutung von Alltagstheorien. Und es geht um Handlungskompetenz, mit der wir diese Fragen in den Gerichtssaal transportieren: 

Bestreiten, Teilbestreiten, Geständnis, Verständigung, Konfliktverteidigung, Verteidigung gegen den Schuldvorwurf, Zumessungsverteidigung, Verteidigung im Hinblick auf die Vollstreckung, Einlassungsverteidigung, Schweigen, Verteidigung mit materiellem Recht, prozessuale Verteidigung, Verteidigung mit dem Unmittelbarkeitsgrundsatz, Verteidigung mit Beweisanträgen, Verteidigung mit Verteidigererklärungen, Der rote Faden, Verteidigungspsychologie, Verteidigung für die Revision.

Die Veranstaltung reflektiert und unterbreitet Vorschläge für eine Verteidigung als Fehlurteilsprophylaxe. Es geht um die Chancen und Risiken  von typischen Verteidigungsstrategien und Verteidigungsmitteln. Dazu werden praktische Beispiele mit Antragsmustern vorgestellt.