Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission zur Reform der StPO soll sich u.a. mit der Verschlankung der Hauptverhandlung befassen und in Q1/2026 einen ersten Zwischenbericht vorlegen. Ziel der Reformüberlegungen soll dabei insbesondere eine vereinfachte Übertragung der gewonnenen Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren in die Hauptverhandlung sein, etwa durch die erweiterte Möglichkeit der Verlesung von Vernehmungsprotokollen u.a.m.
Mit anderen Worten: Es handelt sich um nicht weniger als eine Operation am offenen Herzen unserer jetzigen Strafprozessordnung, der Hauptverhandlung. Es droht auf diese Weise nicht nur eine dramatische Einschränkung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes, sondern damit einhergehend auch und gerade eine erhebliche Reduzierung der Verteidigungsmöglichkeiten der Angeklagten. Auch für die Verteidigung bedeutet der angestrebte Paradigmenwechsel eine massive Veränderung der bisherigen Arbeit, weil in der Folge der Schwerpunkt der Verteidigung künftig im Ermittlungsverfahren läge – denn korrelierend zur veränderten Schwerpunktsetzung soll auch die Verteidigung weitergehende Teilnahmerechte als bisher im Ermittlungsverfahren bekommen. Im Grunde ist die angestrebte Änderung ohne eine grundlegende Strukturreform der StPO und der Arbeitsweise aller Beteiligten nicht denkbar.
In Deutschlands unmittelbarem Nachbarland Schweiz beispielsweise wird dieses Konzept auf für unser Rechtsempfinden unerträgliche Art und Weise auf die Spitze getrieben – dort dauern Hauptverhandlungen auch in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren nur selten länger als einen Tag: In der Hauptverhandlung halten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihr Plädoyer, der Angeklagte hat das (vermeintlich) letzte Wort und sodann spricht das Gericht sein Urteil. Im Vorfeld hatte die Verteidigung die Möglichkeit, an Vernehmungen teilzunehmen. Spätere Erkenntnisse, die früheren Ermittlungsergebnissen zuwiderlaufen, werden dort nicht etwa aufgeklärt, sondern bleiben bestehen und werden letztlich vom Gericht entsprechend unserem § 261 StPO (also nach Gutsherrenart) entschieden. Dadurch bleibt auch die Wahrheitsfindung auf der Strecke.
Teilnehmer:innen
Rechtsanwalt Andreas Forrer (Zürich)
Prof. Dr. Judith Hauer (Polizeihochschule Villingen-Schwenningen)
Rechtsanwalt Dr. Bernd Wagner (Hamburg)
N.N.
Moderation: Rechtsanwalt Nico Werning (München)